Der praktische Tierschutz steht vor dem Kollaps
Vor wenigen Tagen wurde vom Deutschen Tierschutzbund e.V. eine Klage gegen die Bundesrepublik - vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, namentlich Bundesminister Alois Rainer - beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Nachdem die Bundesregierung trotz entsprechender Zusagen im Koalitionsvertrag erneut keine Mittel im Bundeshaushalt 2026 für den Tierschutz bereitgestellt hatte, sehe sich der Verband zu diesem rechtlichen Schritt gezwungen. Mit der Verpflichtungsklage betritt der Deutsche Tierschutzbund juristisches Neuland. Ziel ist es, erstmals gerichtlich klären zu lassen, ob der Bund aufgrund des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz verpflichtet ist, den praktischen Tierschutz auch finanziell zu unterstützen.
„Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen stehen vielerorts vor dem Kollaps. Seit Jahrzehnten wälzt der Staat zentrale Aufgaben des Tierschutzes – und damit die Erfüllung eines Staatziels – auf gemeinnützige Vereine ab, ohne deren Fortbestand ausreichend abzusichern oder überhaupt die Leistungen angemessen zu wertschätzen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Belastung ist nicht mehr zu schultern, die Kosten steigen massiv. Immer mehr Tiere bleiben immer länger in den Einrichtungen, die gesetzlichen Auflagen steigen. Das zwingt zu hohen Investitionen in Gebäude und Ausstattung, abgesehen von energetischen Herausforderungen.“
Die Situation spitzt sich immer weiter zu
Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes haben sich die Belastungen im Tierschutz in den vergangenen Jahren auch durch bundesrechtliche Vorgaben erheblich verschärft – unter anderem durch höhere Anforderungen im Seuchen- und Arbeitsschutz, gestiegene Tierarztkosten sowie neue energetische Auflagen. Gleichzeitig bestehe inzwischen ein Investitionsstau in dreistelliger Millionenhöhe, um Tierheime in Betrieb zu halten und zukunftsfähig zu machen. Auch Versäumnisse im Ordnungsrecht tragen erheblich zu der aktuellen Problematik bei.
Bereits die Vorgängerregierungen hatten angekündigte Hilfen immer wieder verschoben. Die aktuelle Bundesregierung verweist nun auf die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Dass direkte Bundesmittel grundsätzlich möglich sind, zeigt jedoch das Beispiel der sogenannten „Sportmilliarde“: Für die Sanierung kommunaler Sportstätten können Städte und Gemeinden seit Kurzem Fördermittel direkt beim Bund beantragen. „Spätestens mit der Sportmilliarde ist klar: Wenn die Bundesregierung handeln will, kann sie handeln“, so Schröder. „Für die Tierheime müsste mindestens dasselbe drin sein. Stattdessen werden wir alleingelassen.“
Was steht im Grundgesetz?
Das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verpflichtet besonders den Bund, den Schutz von Tieren bei allen staatlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Laut der vom Deutschen Tierschutzbund eingereichten Klageschrift gilt dies besonders bei Abwägungsentscheidungen wie der Aufstellung des Haushalts.