Deutscher Tierschutzbund: Beschwerde über Pferdeblutfarmen verzeichnet Erfolg

Ausschnitt des Gesichtsausdrucks eines Pferdes, das ängstlich schaut
Pferd mit verängstigtem Blick

Text: Deutscher Tierschutzbund

Die Beschwerde zielte auf die Blutentnahme von trächtigen Stuten zur Gewinnung des Hormons Pregnant Mare Serum Gonadotropin (PMSG), auch Equine Chorionic Gonadotropin (eCG) genannt, ab. Das Hormon wird wegen Effizienz- und Ertragssteigerung verwendet, obwohl es mit großem Leid der Tiere verbunden ist.

„Es ist erfreulich zu sehen, dass die ESA ihre Verantwortung wahrnimmt, um sicherzustellen, dass Island sich zum Schutz der trächtigen Stuten verpflichten muss. Der Einsatz von PMSG ist in der landwirtschaftlichen Tierhaltung weit verbreitet und für die isländischen Blutfarmen entsprechend lukrativ, obwohl die Gewinnung des Hormons mit Schmerzen, Leiden und Schäden für die Stuten verbunden ist und es Alternativen gibt. Deshalb sollte Island spätestens jetzt dafür sorgen, dass diese tierschutzwidrige Praxis beendet wird“, kommentiert Andrea Mihali, Pferdeexpertin beim Deutschen Tierschutzbund. Island soll nun innerhalb von zwei Monaten auf die Beschwerde reagieren.

Missstände in Blutfarmen
Vergangenes Jahr hatte sich der Deutsche Tierschutzbund, gemeinsam mit der Animal Welfare Foundation (AWF), der Eurogroup for Animals und 14 weiteren Tierschutzorganisationen, mit einer Beschwerde an die ESA gewandt. Anlass hierfür waren erschreckende Missstände, die eine Recherche der AWF und des Tierschutzbundes Zürich 2021 aufdeckte: In den isländischen Blutfarmen sind die halbwilden Pferde Gewalt ausgesetzt, riskieren zahlreiche Verletzungen und werden traumatisiert. Die Menge des entnommenen Blutes – fünf Liter pro Woche, sprich bis zu 40 Liter pro Saison – übersteigt alle bestehenden internationalen Richtlinien.

Blutentnahmen gelten als Tierversuche
Rechtlich gesehen werden Blutentnahmen zur Herstellung von Arzneimitteln als Tierversuche eingestuft. Islands Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, unterliegen entsprechenden EU-Gesetzen, da Island Teil des europäischen Wirtschaftraums ist. Da es bereits tierversuchsfreie Alternativen zu PMSG gibt, die in der Landwirtschaft angewandt werden können, ist die Fortführung der Blutfarmen nicht mit der EU-Richtlinie vereinbar. Als Mitglied der ESA muss Island die Vorschriften des Europäischen Wirtschaftsraums befolgen.

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