Die Jagd auf den Wolf - neue Regeln vereinfachen Abschuss
Traurige Nachrichten: Die Bundesregierung hat sich für einen leichteren Abschuss des Wolfes entschieden. Demnach reichen zukünftig „ernste Schäden“ für Nutztierhalter als Abschussgenehmigung aus.
Ein Jahr hat es gedauert, bis die Gesetzesvorlage im Bundeskabinett beschlossen worden ist. Tier- und Umweltschützer sehen die neue Bestimmung als „Tabubruch“.
Ein Abschuss war bisher nur erlaubt, wenn ein Wolf den betroffenen Tierhalter in seiner Existenz bedrohte. Nun reicht ein „ernster Schaden“, um dem Wolf eine Kugel durch seinen grauen Körper zu jagen. Worin dieser „ernste Schaden“ genau besteht, scheint nicht ausreichend definiert zu sein. Der Missbrauch des Gesetzes ist praktisch vorprogrammiert. Auch der Abschuss von mehreren Wölfen aus einem Rudel ist in Zukunft möglich. Holger Sticht, NRW-Landesvorsitzender des BUND, kritisiert, dass der Gesetzentwurf einen Rückfall in längst vergangene Zeiten darstelle.
Weitere Informationen zum Thema Wolf finden sich hier, auf den Seiten des Deutschen Tierschutzbundes.