Die Knabberfisch-Debatte

Mensch hält seine Füße in das kleine Wasserbecken mit unzähligen Knabberfischen
Die Fische werden in zu kleinen Wasserbecken gehalten. Bild: shutterstock.com/AlexanderPekour

Er wird bis zu 14 Zentimeter groß, zwischen zwei und sechs Jahre alt und kommt ursprünglich aus der Türkei, Syrien, Israel und Jordanien – der Garra rufa. Das auch als Rötliche Saugbarbe, Kangalfisch oder auch Knabberfisch bekannte Mitglied der Familie der Karpfen wird seit vielen Jahren in sogenannten Fisch-Spas eingesetzt. Dort knabbert er bei den Kunden unter anderem Hornhaut und lose Hautschichten an den Füßen ab. Diese Art der „Wellness“-Behandlung wird besonders im asiatischen Raum angeboten, aber auch in Europa wird sie immer beliebter.

Fisch-Spas in Deutschland

Auch in Deutschland gibt es nach Angaben von medifisch.de seit 2001 Fisch-Spas, deren Betrieb laut „FOCUS Online“ an strenge Auflagen geknüpft ist. Unter anderem muss ein Sachkundenachweis zur Haltung der Fische vorliegen, die Garra rufa müssen in ihrem Haltungsaquarium Versteckmöglichkeiten haben und die Füße der Kunden müssen vor der Behandlung gereinigt werden. Doch reichen diese Verpflichtungen aus?

Nein, denn neben den oftmals zu kleinen Wasserbecken und den Temperaturschwankungen zwischen den Becken, seien laut dem Deutschen Tierschutzbund die Behandlungen für die Fische auch mit viel Stress verbunden – zum Beispiel durch das ständige Umsetzen vom Haltungs- ins Behandlungsbecken und wieder zurück. „Das Handling führt bei den Tieren nicht selten zu Unruhe und Verletzungen. Darüber hinaus ist es für die Fische sehr irritierend, wenn die Spa-Gäste ihre Arme oder Beine in das Becken strecken und sich bewegen. Rückstände von Seife, Parfüm, Schweiß oder teilweise sogar giftige Nikotinreste tun ihr Übriges“, sagt Moira Gerlach, Referentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund.

Nicht zu vergessen sei nach Angaben der Tierschützer auch die mögliche Gefahr von Infektionen, wenn die Kangalfische an unterschiedlichen Patienten knabbern. Dabei sei es möglich, Krankheitserreger von Mensch zu Mensch zu übertragen.

Verbot für kosmetische Behandlung

Der Deutsche Tierschutzbund spricht sich klar gegen die Verwendung von Kangalfischen bei einer kosmetischen Behandlung aus und fordert ein bundesweites Verbot. In vier Bundesländern, darunter NRW, haben die Umweltministerien bereits ein Verbot erlassen. Diese Behandlungsmethode sei nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar, das einen „vernünftigen Grund“ voraussetzt, um Tieren Leid anzutun.

Bei medizinischen Behandlungen, etwa gegen Schuppenflechte oder Neurodermitis, sei der „vernünftige Grund“ wiederum rechtlich anders zu bewerten. Doch seien diese auch nur dann akzeptabel, wenn die Fische unter strengen Auflagen ein artgerechtes Leben führen können, so der Deutsche Tierschutzbund.

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