Katzenschutzverordnung Düren
Seit dem 13.03.2015 gilt in Düren die Katzenschutzverordnung. Diese besagt, dass alle freilaufenden Katzen in der Stadt Düren eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht haben. Die Katzenhalter müssen ihre Katzen, falls sie Freigang haben, bei einem Tierarzt entweder tätowieren oder mittels eines Mikrochips kennzeichnen lassen. Außerdem müssen sowohl Katzen als auch Kater kastriert werden, um ungewollten Nachwuchs zu vermeiden. Ein Verstoß kann mit bis zu 1000 € bestraft werden!
Doch was nützt eine neue Verordnung, wenn niemand davon erfährt? Wir als Deutscher Tierschutzverlag haben uns dieses Problems angenommen. Damit alle Katzenhalter über die neue Verordnung informiert werden, haben wir aufsehenerregende Poster und Flyer gestaltet, die die Menschen auf die neue Gesetzeslage aufmerksam machen.