Pferde im Karneval

Kostümierte Reiter sitzen auf Pferden und reiten die Straße entlang
Kostümierte Reiter auf Pferden

Bereits 2022 wurden verschärfte Leitlinien für Pferde in Karnevalsumzügen von der NRW-Landesregierung beschlossen. In dieser Session werden sie nun umgesetzt. Was bedeutet das genau für Pferd und Reiter? Erfahren Sie hier mehr...

Alaaf und Helau! In fünf Tagen ist es wieder soweit. Die Jecken übernehmen an Rosenmontag die Straßen der Karnevalshochburgen in ganz NRW. Teilweise auf tierischen Begleitern. Pferde haben in Karnevalsumzügen eine lange Tradition.

Allerdings sind Pferde Fluchttiere. Sie in eine Umgebung und Situation zu zwingen, in der sie eingeengt zwischen der jecken Menschenmenge, Karnevalswagen und Traktoren, Musikgruppen, Tribünen mit lauter Karnevalsmusik und umherfliegender Kamelle stundenlag in Ruhe entlanggehen sollen, hat für sie mit Spaß nichts zu tun. Und zu viel Stress für die Tiere bedeutet schlimmstenfalls Gefahr für sie und die Karnevalsfans.

Deshalb hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW bereits im letzten Jahr neue Leitlinien für mehr Sicherheit und Tierwohl ausgerufen. Nachdem die meisten Züge 2022 wegen Corona und des Ukraine-Kriegs ausgefallen sind, kommen diese nun 2023 zur Umsetzung, zum Beispiel in Köln mit bis jetzt 270 angemeldeten Pferden sowie Düsseldorf mit rund 40.

Die Neuerungen für Ross und Reiter

  • Die Pferde sollen idealerweise am Anfang oder Ende des Zuges positioniert werden, ganz vorne hätten sie die kürzeste Wartezeit.
  • Die Pferde dürfen nicht vor oder hinter einer Musikkapelle platziert werden.
  • Entlang der Strecke müssen mehrere Möglichkeiten vorhanden sein, um die Tiere herauszunehmen.
  • Jeder Punkt der Etappe muss für einen Tierarzt innerhalb von zehn Minuten erreichbar sein.
  • Jedes Pferd braucht mindestens eine Begleitperson.
  • Die Pferde dürfen nicht länger als acht Stunden geritten werden. Nach vier Stunden ist eine Pause vorgeschrieben.
  • Durchführung von Dopingkontrollen, ob die Tiere verbotenerweise zur Beruhigung sediert wurden.
  • Für die Reiter gilt ein Alkohol-, Rauch- und Handyverbot.
  • Sie müssen des Weiteren viele Reitstunden nachweisen und dürfen nicht zu schwer sein (höchstens 15 Prozent des Pferdegewichts).

Neue Leitlinien gelten generell für Festumzüge, Verstöße werden geahndet

Verstöße muss nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums das zuständige Kreisveterinäramt ahnden. Dabei sollen die neuen Leitlinien den Behörden „als Vollzugshilfe zur Auslegung des Tierschutzgesetzes“ dienen. Die Regelungen gelten auch für Umzüge bei Schützenfesten. Denn immer wieder kam es zu Zwischenfällen, die Debatten über die Sicherheit von Mensch und Tier in Umzügen befeuerten.

In diesem Sinne sollte trotz langer Tradition von Pferden im Karneval das Ziel sein: pferdefrei und Spaß dabei.

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